Signaturen und wie man sie einsetzt

  Signaturen

Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist ein Signaturverfahren, das von Leistungserbringern benötigt wird, um Dokumente rechtsgültig zu unterzeichnen. Ärzte und Psychotherapeuten verwenden dafür ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zusammen mit der entsprechenden Signatur-PIN. Die QES ist erforderlich für Dokumente wie eArztbriefe oder E-Rezepte, da sie ein Höchstmaß an Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit bietet.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Signatur mittels Institutsausweis (SMC-B) keine QES darstellt und daher für die Signatur von E-Rezepten und eArztbriefen nicht ausreicht.

Um die Nutzung der QES im Alltag zu erleichtern, stehen drei verschiedene Signaturverfahren zur Verfügung:

  1. Einzelsignatur: Jedes zu unterzeichnende Dokument erfordert, dass der eHBA in das Kartenterminal gesteckt wird und die QES mit einer PIN bestätigt wird.
  2. Stapelsignatur: Dokumente werden zunächst auf einem Stapel abgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt signiert. Im Gegensatz zur Komfortsignatur werden die Dokumente erst verzögert freigegeben. Dieses Verfahren eignet sich daher nicht für Anwendungen, bei denen eine sofortige Signatur erforderlich ist, wie z. B. bei E-Rezepten. Typischerweise werden Stapelsignaturen zu festen Zeitpunkten (z.B. am Ende der Sprechstunde) durchgeführt. Sobald der Stapel signiert wurde, werden alle darin enthaltenen Dokumente freigegeben.
  3. Komfortsignatur: Nach dem Einstecken des eHBA und der Eingabe der PIN in das Kartenterminal stehen bis zu 250 Signaturen zur Verfügung, die sofort verwendet werden können. Diese Signatur ist besonders für Anwendungen wie das Signieren von E-Rezepten geeignet, da die Dokumente sofort verfügbar sind. Die Signatur verfällt entweder nach 24 Stunden, wenn die 250 Signaturen aufgebraucht sind oder der eHBA entfernt wird.

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