Ärzte und Psychotherapeuten können eArztbriefe direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. Damit können eArztbriefe und die darin enthaltenen wichtigen Informationen zur Behandlung schnell und sicher an andere Praxen (sektorübergreifend) übermittelt werden. Ab 2024 gilt hierbei die Pflicht zum Empfangen von eArztbriefen und in Q1/24 wird auch das Versenden von eArztbriefen verpflichtend sein (hier drohen Kürzungen der TI-Pauschale). Der Versand der eArztbriefe erfolgt über KIM.
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